Häufige Fragen

Bitte unterstützt uns, dass die Lichterfest-Tradition weiterlebt und beachtet die geltende Parkordnung der Landeshauptstadt Stuttgart. Betretet nicht die Blumenbeete und schont unsere Umwelt. Bitte verwendet für eure Abfälle und für Verpackungen von Speisen und Getränken die vorhandenen Müllbehälter.

Das Mitbringen von Speisen und alkoholfreien Getränken in für den Eigenverzehr üblichen Mengen ist erlaubt (Pro Person maximal eine 1,5l PET Flasche). Verboten sind alkoholische Getränke aller Art. Aus Sicherheitsgründen dürfen keine Flaschen, Becher, Krüge und Dosen, die aus zerbrechlichem, splitterndem oder besonders hartem Material hergestellt sind, mit auf das Gelände genommen werden. Bitte beachtet unsere Park- und Platzordnung für weitere Informationen

Für das Lichterfest gibt es laut einem Beschluss des Amts für öffentliche Ordnung keine Altersbeschränkung. Da das Lichterfest eine Familienveranstaltung ist, dürfen Jugendliche auch ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten an der Veranstaltung teilnehmen.

Damit der Spaß im Vordergrund steht, empfehlen wir Jugendlichen den Besuch ohne Erziehungsberechtigten allerdings erst ab 14 Jahren.

Das Mitbringen von Hunden ist nicht gestattet. Eine Ausnahme stellen selbstverständlich Blinden- und sonstige Assistenzhunde dar.

Nein. Es ist generell verboten, zu grillen oder ein Lagerfeuer zu entfachen. Die Benutzung von Gaskochern und Gasgeräten ist den Besuchern ebenso nicht gestattet.

  • Alkoholische Getränke
  • Zerbrechliche Gegenstände wie Glasflaschen und Krüge
  • Wasserpfeifen/Shishas
  • Gefährliche Gegenstände wie z. B. Waffen
  • Drohnen
  • Fahrräder, Inlineskates, Skateboards
  • Sonnenschirme
  • Klappstühle
  • Sperrige Gegenstände jeglicher Art

  • Kinderwagen
  • Bollerwagen für Kinder
  • Kamerastative (bitte achtet darauf, auch beim Transport niemanden zu verletzen)
  • Regenschirme
  • Picknickdecke
  • Kinderrucksäcke
  • kleiner Ball

Sobald der Kartenvorverkauf gestartet hat, finden Sie hier nähere Informationen zu Tickets und Anreise.

Während des Lichterfestes kannst du im Veranstalterbüro am Biergarten Perkins Park nachfragen. Nach dem Ende der Veranstaltung werden alle Fundstücke zunächst für rund drei Wochen im Verwaltungsgebäude der in.Stuttgart Veranstaltungsgesellschaft auf dem Cannstatter Wasen aufbewahrt. Bitte schreib uns in diesem Fall über das Kontaktformular eine Nachricht mit einer genauen Beschreibung des verloren gegangenen Gegenstandes und deinen Kontaktdaten. Anschließend gehen die Fundstücke an das Fundbüro der Landeshauptstadt Stuttgart.

Ein Wiedereinlass ist nur dann möglich, wenn vor dem Verlassen des Geländes an einer Kasse ein "Wiedereinlassticket" abgeholt wurde. Das normale Ticket muss ebenfalls behalten werden, damit ein Wiedereinlass möglich ist. 

Wir freuen uns wieder über Bewerbungen für das Lichterfest 2023. Bitte sendet diese an info(@)lichterfest-stuttgart.de und fügt den Unterlagen eine Beschreibung und einige Bilder bei.

Infos für Gastronomen

Infos für Künstler

Infos für Aussteller/Werbeplattform

 

 

Rollstuhlfahrer:innen mit einen Schwerbehindertenausweis (Kennzeichen “B”) müssen für sich selbst eine ermäßigte Eintrittskarte für das Lichterfest kaufen. Die Begleitperson kommt hingegen gegen Vorlage des Schwerbehindertenausweises kostenlos auf das Fest. Die Begleitperson muss also keine Eintrittskarte kaufen.

Ja, rund um den Höhenpark Killesberg gibt es ausgewiesene Parkplätze für Rollstuhlfahrer:innen.

Wir dürfen nicht mit in den Park: